Wissenswertes
Rund um „Bio“
Hier möchten wir unseren Kunden eine kleine Hilfestellung zum Thema Bio Lebensmittel geben. Dazu haben wir Wissenswertes für Sie unter anderem von folgenden Seiten zusammen getragen:
Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft
Das staatliche Bio-Siegel
Seit 2001 gibt es ein staatliches Bio-Siegel: Das sechseckige Zeichen mit dem Schriftzug „Bio“ steht für die Kriterien der EG-Öko-Verordnung. Das Siegel definiert Mindestkriterien und ist im Wesentlichen vertrauenswürdig.
(Quelle: Stand 23.03.2020: https://www.bund.net/themen/massentierhaltung/haltungskennzeichnung/bio-siegel/ )
Siegel der Anbauverbände
Seit 1993 stehen die Worte „Bio“ und „Öko“ unter dem Schutz der EG-Öko-Verordnung. Nur Produkte, die nach den Richtlinien der Verordnung erzeugt, verarbeitet und kontrolliert werden, dürfen als Bio- oder Öko-Ware gekennzeichnet werden. Begriffe wie biologisch, ökologisch, aus biologischem Anbau, ökologischer Landbau etc. dürfen für die Bezeichnung des Produkts nur benutzt werden, wenn mindestens 95 Prozent der landwirtschaftlichen Zutaten aus ökologischem Landbau stammen.
(Quelle: Stand 23.03.2020; https://www.bzfe.de/inhalt/bio-kennzeichnung-937.html )
Die Zeichen der Bio-Verbände bieten dem Kunden zusätzliche Orientierung, denn sie kennzeichnen in vielerlei Hinsicht einen noch höheren Produktionsstandard, etwa bei der Tierhaltung oder der Verarbeitung der Bio-Lebensmittel.

Bio tut Ihnen gut – und auch der Umwelt.